Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Aussetzen einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 18 Abs. 2 BetrVG; § 87 Abs. 1 ArbGG; § 87 Abs. 4 ArbGG; § 85 Abs. 1 S. 2 ArbGG
Aussetzung einer Betriebsratswahl; Rechtskräftige Entscheidung über die Ersetzung des Wahlvorstandes; Ordnungsgemäße Bekanntgabe der Änderung des Wahlausschreibens; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebsratswahl; Sicherheit einer erfolgreichen Anfechtung oder ... - IWW
ArbGG § 85 Abs. 1 ArbGG § 87 Abs. 1 BetrVG § 17 BetrVG § 18
EArbGG, BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung einer Betriebsratswahl; Rechtskräftige Entscheidung über die Ersetzung des Wahlvorstandes; Ordnungsgemäße Bekanntgabe der Änderung des Wahlausschreibens; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebsratswahl; Sicherheit einer erfolgreichen Anfechtung oder ...
- Judicialis
ArbGG § 85 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 17; ; BetrVG § 18
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzen einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 24.11.2003 - 1 BVGa 3/03
- LAG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 377
- BB 2004, 1114
- NZA-RR 2004, 197
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Niedersachsen, 20.02.2004 - 16 TaBV 86/03
Ersetzen eines Wahlvorstands für die Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03
Dem Beteiligten zu 2) wird untersagt, bis zur rechtskräftigen Ersetzung des Beteiligten zu 3) durch den Beteiligten zu 2) im derzeit vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen unter dem Aktenzeichen 16 TaBV 86/03 anhängigen Beschlussverfahren die Betriebsratswahl in der Geschäftsstelle H... der Beteiligten zu 1) durchzuführen.Dieses Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 16 TaBV 86/03 bei dem Landesarbeitsgericht geführt.
dem Beteiligten zu 2) zu untersagen, bei Meidung eines ins Ermessen des Gerichts gestellten Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, bis zur rechtskräftigen Ersetzung des Beteiligten zu 3) durch den Beteiligten zu 2) im derzeit vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen unter dem Aktenzeichen 16 TaBV 86/03 anhängigen Beschlussverfahren die Betriebsratswahl in der Geschäftsstelle H... der Beteiligten zu 1) durchzuführen,.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 24.11.2003, 1 BvGa 3/03, abzuändern und dem Beteiligten zu 2) zu untersagen, bei Meidung eines in das Ermessen des Gerichts gestellten Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, bis zur rechtskräftigen Ersetzung des Beteiligten zu 3) durch den Beteiligten zu 2) im derzeit vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen unter dem Aktenzeichen 16 TaBV 86/03 anhängigen Beschlussverfahren die Betriebsratswahl in der Geschäftsstelle H... der Beteiligten zu 1) durchzuführen.
- BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99
Öffentlichkeit der Stimmauszählung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03
Der Feststellung des Wahlergebnisses in einem öffentlichen Verfahren kommt in einem demokratischen Rechtsstreit jedoch erhebliche Bedeutung zu, sodass die Mitteilung, wann die Stimmenauszählung erfolgt, jedenfalls zu erfolgen hat (vgl. hierzu Beschluss des BAG vom 15.11.2000, Az. 7 ABR 53/99, in AP Nr. 10 zu § 18 BetrVG 1972). - BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84
Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03
Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Wahlvorstand sein Amt solange behält, bis eine rechtskräftige Entscheidung über die Ersetzung des Wahlvorstandes erfolgt ist (vgl. Beschluss des BAG vom 25.09.1986, Az. 6 ABR 68/84, in AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972. In dem Beschluss vom 19.03.1974 hat das Bundesarbeitsgericht darüber hinaus entschieden, dass auf einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt werden kann, solange keine rechtskräftige Entscheidung der Arbeitsgerichte über die Einsetzung eines Wahlvorstandes vorliegt (vgl. BAG vom 19.03.1974, Az. 1 ABR 87/73, in AP Nr. 1 zu § 17 BetrVG 1972). - BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73
Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03
Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Wahlvorstand sein Amt solange behält, bis eine rechtskräftige Entscheidung über die Ersetzung des Wahlvorstandes erfolgt ist (vgl. Beschluss des BAG vom 25.09.1986, Az. 6 ABR 68/84, in AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972. In dem Beschluss vom 19.03.1974 hat das Bundesarbeitsgericht darüber hinaus entschieden, dass auf einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt werden kann, solange keine rechtskräftige Entscheidung der Arbeitsgerichte über die Einsetzung eines Wahlvorstandes vorliegt (vgl. BAG vom 19.03.1974, Az. 1 ABR 87/73, in AP Nr. 1 zu § 17 BetrVG 1972).
- ArbG Wesel, 02.06.2010 - 3 BV 21/10
Abbruch einer Betriebsratswahl; Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von einer …
Der Abbruch einer Betriebsratswahl ist nach herrschender Meinung nicht nur dann zulässig, wenn die Weiterführung der Wahl deren Nichtigkeit zur Folge hätte, sondern auch dann, wenn die Wahl mit Sicherheit anfechtbar wäre (vgl. LAG Hessen vom 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08 in ZTR 2008, 696; LAG München vom 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07 in AiB 2009, 588; LAG Hamburg vom 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06 in NZA-RR 2006, 413; LAG Sachsen vom 09.04.2006 - 8 TaBV 10/06 in AE 2006, 282; LAG Nürnberg vom 30.03.2006 - 6 TaBV 19/06 in FA 2006, 280; LAG Baden-Württemberg vom 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06 in AiB 2007, 294; LAG Hamm vom 03.03.2006 - 13 TaBV 18/06 in EzA-SD 2006, Nr. 11, 12; LAG Berlin vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 in NZA 2006, 509; LAG Hessen vom 17.02.2005 - 9 TaBVGa in EzAÜG Betriebs-verfassung Nr. 61; LAG Düsseldorf vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03 in LAGReport 2004, 255; LAG Niedersachsen vom 04.12.2003 - 16 TaBV 9/03 in NZA-RR 2004, 197; LAG Hamm vom 18.03.1998 - 3 TaBV 42/98 in BB 1998, 1211; LAG Frankfurt vom 12.03.1998 - 12 TaBVGa 27/98 in NZA-RR 1998, 544; LAG Hamm vom 18.09.1996 - 3 TaBV 108/96 in BB 1996, 2622; LAG Baden-Württemberg vom 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 in NZA-RR 1997, 141; LAG Hamburg vom 06.05.1996 - 4 TaBV 3/96 in NZA-RR 1997, 136; LAG Hamm vom 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 in BB 1995, 260; LAG Baden-Württemberg vom 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 in DB 1994, 1091; LAG Düsseldorf vom 01.07.1991 - 11 TaBV 66/91; LAG Hessen vom 21.03.1990 - 12 TaBVGa 34/90 in DB 1991, 239; LAG Bremen vom 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90 in DB 1990, 1571; Richardi-Thüsing § 18 BetrVG Rdnr 21; Fitting § 18 BetrVG Rdnr 42; GK-Kreutz § 18 BetrVG Rdnr 79; Bonanni/Mückl in BB 2010, 437; Heider in NZA 2010, 488; Rieble/Triskatis in NZA 2006, 223; Veit/Wichert in DB 2006, 390; Dzida/Hohenstatt in BB-Special 2005, Heft 14 Seite 1; auf die zu erwartende Nichtigkeit stellen dem gegenüber ab: LAG Baden-Württemberg vom 23.02.2010 - 15 TaBVGa 1/10; LAG Köln vom 08.05.2006 - 2 TaBV 22/06 in AE 2006, 282; LAG Baden-Württemberg vom 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06 in AiB 2006, 638; LAG Nürnberg vom 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02 in AuR 2002, 238; LAG Hessen vom 28.01.2002 - 9 Ta BVGa 6/02 in NZA-RR 2002, 424; LAG Köln vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 in MDR 2001, 1176; LAG Baden-Württemberg vom 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 in AiB 1998, 401; LAG Nieder-sachsen vom 13.05.1998 - 13 TaBV 40/98 in NZA-RR 1998, 545; LAG Frank-furt vom 29.04.1997 - 12 TaBVGa 60/97 in BB 1997, 2220; LAG Hessen vom 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90 in BB 1991, 417;… ErfK/Koch § 18 BetrVG Rdnr. 7). - ArbG Düsseldorf, 08.09.2004 - 10 BVGa 23/04
Art und Weise der Durchführung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum …
Aber auch wenn man zugunsten des Antragstellers annehmen wollte, auch die Anfechtbarkeit der Wahl reiche für eine einstweilige Verfügung im laufenden Wahlverfahren aus (so etwa LAG Frankfurt, 24.04.2003, 9 TaBVGa 48/03, Juris; LAG Baden-Württemberg, 15.02.1988, 8 TaBV 3./88, Juris; LAG Niedersachsen, 04.12.2003, 16 TaBV 91/03, Juris), ergäbe sich nichts anderes.Dies ist nur dann der Fall, wenn die maßgeblichen Tatsachen zweifelsfrei feststehen und unter Zugrundelegung dieser Tatsachen die Rechtslage auch eindeutig ist (vgl. LAG Frankfurt, 24.04.2003, 9 TaBVGa 48/03, Juris; LAG Baden-Württemberg, 15.02.1988, 8 TaBV 3./88, Juris; LAG Niedersachsen, 04.12.2003, 16 TaBV 91/03, Juris).
- LAG Niedersachsen, 20.02.2004 - 16 TaBV 86/03
Ersetzen eines Wahlvorstands für die Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht; …
Hilfsweise hat die Beteiligte zu 6) vorgetragen, dass der vom Arbeitsgericht eingesetzte Wahlvorstand sich zuvor auch nicht ordnungsgemäß verhalten habe, da er trotz nicht vorhandener Rechtskraft des Beschlusses tätig geworden sei und eine Betriebsratswahl für den 26.11.2003 angesetzt hatte, was ihm letztlich zu Recht im Verfahren 16 TaBV 91/03 durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 04.12.2003 untersagt worden sei.
- LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBVGa 3/09
Eilantrag auf Aussetzung der Betriebsratswahl bis zur rechtskräftigen …
Hieraus ergibt sich, dass der vom Arbeitsgericht eingesetzte Wahlvorstand erst tätig werden und die Betriebsratswahl durchführen darf, wenn dieser Bestellungsbeschluss rechtskräftig ist (LAG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03 - NZA-RR 2004, 197 = BB 2004, 1114, Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 18 Rn. 42;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 11. Aufl., § 17 Rn. 30; Beyerlein/Wytibul, EWiR 2004, 579). - LAG München, 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07
Abbruch einer Betriebsratswahl
Das sichere Vorliegen von Anfechtungsgründen reicht aus, um eine Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung vollständig abzubrechen (LAG Hamm, Beschluss vom 9. September 1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, Seite 260; LAG Baden-Württemberg, 13. April 1994 - 9 TaBV 4/94; LAG Niedersachsen 4. Dezember 2003 - 16 TaBV 91/03). - LAG Niedersachsen, 20.02.2004 - 16 Sa 86/03
Ersetzung des Wahlvorstands bei objektiver Untätigkeit oder Säumnis; …
Hilfsweise hat die Beteiligte zu 6) vorgetragen, dass der vom Arbeitsgericht eingesetzte Wahlvorstand sich zuvor auch nicht ordnungsgemäß verhalten habe, da er trotz nicht vorhandener Rechtskraft des Beschlusses tätig geworden sei und eine Betriebsratswahl für den 26.11.2003 angesetzt hatte, was ihm letztlich zu Recht im Verfahren 16 TaBV 91/03 durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 04.12.2003 untersagt worden sei. - LAG Köln, 29.05.2013 - 3 TaBVGa 3/13
Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands nur in Hauptsacheverfahren - …
Eine derartige gerichtliche Bestellung wird nach allgemeinen Grundsätzen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens erst mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03, NZA-RR 2004, 197;… Düwell/Brors, BetrVG, 3. Aufl., § 17 Rn. 10). - LAG Hamm, 24.03.2010 - 10 TaBVGa 7/10
Gesetzlich bestimmte Amtszeit des Betriebsrates unter Ausschluss vertraglicher …
Demgegenüber wird auch vertreten, dass im Rahmen der nach den §§ 935, 940 ZPO vorzunehmenden Abwägung die Wahl auch dann abgebrochen werden kann, wenn eine Wahlanfechtung wegen eines schwerwiegenden Fehlers im Wahlverfahren mit Sicherheit zum Erfolg führen werde und eine nicht nur unerhebliche betriebsratslose Zeit nicht zu befürchten sei (LAG Hamm 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, 260; LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401; LAG Niedersachsen 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03 - NZA-RR 2004, 197; LAG Berlin 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509;… Fitting, a.a.O., § 18 Rn. 41 f., DKK/Schneider, a.a.O., § 19 Rn. 18;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Aufl., § 18 Rn. 21;… WPK/Wlotzke, BetrVG, 4. Aufl., § 18 Rn. 11; Bram, FA 2006, 66 f. m.w.N.). - LAG Hamm, 19.05.2010 - 10 TaBVGa 13/10
Unbegründeter Eilantrag auf Abbruch der Wahl einer Betriebsvertretung
Demgegenüber wird auch vertreten, dass im Rahmen der nach den §§ 935, 940 ZPO vorzunehmenden Abwägung die Wahl auch dann abgebrochen werden kann, wenn eine Wahlanfechtung wegen eines schwerwiegenden Fehlers im Wahlverfahren mit Sicherheit zum Erfolg führen werde und eine nicht nur unerhebliche betriebsratslose Zeit nicht zu befürchten sei (LAG Hamm 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, 260; LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401; LAG Niedersachsen 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03 - NZA-RR 2004, 197; LAG Berlin 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509;… Fitting, a.a.O., § 18 Rn. 41 f., DKK/Schneider, a.a.O., § 19 Rn. 18;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 12. Aufl., § 18 Rn. 21;… WPK/Wlotzke, BetrVG, 4. Aufl., § 18 Rn. 11; Bram, FA 2006, 66 f. m.w.N.). - ArbG Braunschweig, 24.06.2008 - 8 BVGa 1/08 Dies gilt zumindest dann, wenn der Erfolg einer Anfechtung überwiegend wahrscheinlich bzw. sicher ist (vgl. LAG Nürnberg vom 30.03.2006 - 6 TaBV 19/06 ; LAG München vom 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07 ; LAG Hamm vom 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 ; LAG Baden-Württemberg vom 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 ; LAG Niedersachsen vom 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03 , alle zitiert nach juris).